Jahresabschluss
Für die Erstellung von Jahresabschlußunterlagen bestehen vielfätige Anforderungen:
- Beachtung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften
- Beachtung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften und Satzungsregelungen bis zur Gewinnverteilung
- Beachtung steuerlicher Gewinnermittlungsgrundsätze
- Darstellung der Unternehmensentwicklung als Grundlage betrieblicher Entscheidungen
- Offenlegungsverpflichtungen gegenüber Kreditinstituten
- Publizitätsverpflichtungen zum Handelsregister und gegenüber Institutionen
Mit der Auftragserteilung an unsere Kanzlei gewährleisten Sie, dass Ihre Jahresabschlüsse den unterschiedlichen Anforderungen entsprechen.
Im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens führen wir alle erforderlichen Jahresabschlussarbeiten für Sie aus:
- Erstellen von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
○ Bilanz
○ Gewinn- und Verlustrechnung
○ Anhang
○ Erläuterungsberichte - Mitwirkung bei der Erstellung von Lageberichten
- Erstellen von Steuerbilanzen
- Erstellen von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellen von Einnahme-Überschuß-Rechnungen