Kaum ein anderer Bereich ist so häufigen Änderungen des rechtlichen Umfeldes unterworfen wie die Lohnbuchhaltung. Ständige Neuerungen im Sozialversicherungsrecht und auch in der steuerlichen Gesetzgebung stellen hohe Anforderungen an das Wissen der Sachbearbeiter und an die permanente Aktualisierung der eingesetzten EDV-Software.
Die gesetzlichen Vorschriften zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungverhältnissen haben zu einer kaum noch überschaubaren Komplexität dieser Abrechnungen geführt. Jedes Beschäftigungsverhältnis ist einzeln zu beurteilen.
Spezielle Fragestellungen oder die sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen im Baugewerbe sind sachgerecht zu lösen. Wir sind spezialisiert für Unternehmen im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und auch im Maler- und Lackierhandwerk. Sprechen Sie uns in unserem Büro in Ringgau Werra-Meißner an.
Unsere Mitarbeiter werden laufend zu den gesetzlichen Neuerungen geschult. Mit dem DATEV - Lohnprogramm setzen wir das führende EDV-System auf diesem Gebiet ein. Die Resonanz bei Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger bestätigt uns immer wieder.
Wir nehmen Ihnen die Arbeit mit dieser schwierigen Materie komplett ab und bieten Ihnen die Sicherheit einer hochwertigen Dienstleistung in folgenden Bereichen: